Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reglement

Allgemeines Généralités

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bildungsangebote unseres Instituts, vorbehaltlich besonderer Bedingungen, die im Anmeldeformular, im Schulungsvertrag oder im Ausbildungsreglement enthalten sind.

Für Diplomausbildungen wie die Vorbereitung auf den Eidgenössische Fachausweis oder das Diplom gelten besondere Bedingungen; diese sind in den farbigen Kästen «Spezifika Eidgenössische Prüfungen» aufgeführt.

Die Anmeldung gilt als Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere in Bezug auf Zahlung, Stornierung und Verschiebung – sowie als Anerkennung des Lernenden-Reglements.

Anmeldung und Schulungsvertrag

Die Anmeldung zu einer Ausbildung gilt als definitiv, sobald die Anmeldegebühr in Höhe von CHF 250.– eingegangen ist, oder sobald die erste Monatsrate (welche die Anmeldegebühr einschliesst) oder der gesamte Schulungsbetrag bezahlt wurde. Diese Zahlung muss spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden oder deren Kostenträger, den gesamten Schulungsbetrag zu entrichten. Die Nichtzahlung des Schulungsgeldes, die Nichtteilnahme an der Ausbildung, der vorzeitige Abbruch der Ausbildung oder eine mündliche Mitteilung gelten nicht als Kündigung der Anmeldung; das Schulungsgeld bleibt in vollem Umfang geschuldet.

Voraussetzungen und Prüfungsbedingungen

Das Institut behält sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Zertifizierungskriterien der besuchten Ausbildung zu informieren und diese einzuhalten.

Spezifika Eidgenössische Prüfungen

Spezifika Eidgenössische Prüfungen
Für Prüfungen, die von externen Organisationen oder Partnereinrichtungen durchgeführt werden (Zertifikate und Bescheinigungen, die von Verbänden oder Unternehmen oder als kantonale Zertifikate ausgestellt werden, …), gilt das jeweilige Prüfungsreglement für Personen, die an der Prüfung teilnehmen möchten: Diese verpflichten sich, es vor ihrer Anmeldung zur Kenntnis genommen zu haben, insbesondere die Punkte zu den Voraussetzungen, den vorausgehenden Ausbildungen und der Berufserfahrung. Im Falle einer Nichtzulassung durch eine Prüfungskommission bleibt die Anmeldung zur Ausbildung gültig und kann aus diesem Grund nicht annulliert werden. Das Ausbildungsinstitut greift in keiner Weise in den Prüfungsanmeldeprozess ein und nimmt keine Rückzugs- oder Rückerstattungsanträge entgegen, die auf eine Nichtzulassung zur Prüfung zurückzuführen sind.

Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsziel ist auf der Rechnung vermerkt.

Der gesamte Kursbetrag* muss spätestens zu diesem Datum bezahlt worden sein.
*Eine Ratenzahlung ist unter bestimmten Bedingungen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

Hinweis: Eine unbezahlte Rechnung stellt keine Kündigung der Anmeldung dar; das gesamte Schulungsgeld bleibt geschuldet.

Das Schulungsgeld umfasst:

  • Den Zugang zu den Kursen und den vom Institut zur Verfügung gestellten Lernmaterialien.
  • Die internen Bewertungen und Prüfungen des Instituts.

NB: Die Anmeldung zu Prüfungen, die von externen Organisationen durchgeführt werden, ist mit einer Prüfungsgebühr verbunden, die nicht im Schulungsgeld inbegriffen ist. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich beim Institut über den Betrag und die Zahlungsmodalitäten dieser Prüfungsgebühr je nach besuchter Ausbildung zu informieren.

Zahlungsverzug und Folgen

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, den gesamten Kursbetrag vor dem ersten Kurstag bezahlt zu haben, oder sämtliche Raten vor Ende des Kurses gemäss den vereinbarten und akzeptierten Zahlungsmodalitäten zu entrichten. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich das Institut das Recht vor, die betreffende Person nicht zum Kurs zuzulassen, ohne sie dabei von ihren Zahlungsverpflichtungen zu entbinden.

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren:

  • Erste Mahnung: kostenlos.
  • Zweite Mahnung: Verwaltungsgebühren von CHF 50.–.
  • Dritte Mahnung: Verzugszinsen von 5 % anwendbar nach 30 Tagen Verzug.

Im Falle einer Ratenzahlung können Änderungen des Zahlungsrhythmus zu zusätzlichen Kosten führen.

Es werden keine Zertifikate, Bescheinigungen oder Titel ausgestellt, solange das gesamte Schulungsgeld nicht vollständig beglichen wurde.

Spezifika Eidgenössische Prüfungen

Die Teilnehmenden sind allein verantwortlich für ihre Anmeldung zu einer eidgenössischen Prüfung (Fachausweis, eidgenössisches Diplom). Es obliegt ihnen, das offizielle Prüfungsreglement der zuständigen Prüfungskommission zu lesen, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen, der vorausgehenden Ausbildungen und der erforderlichen Berufserfahrung. Das Institut haftet nicht für eine Nichtzulassung zur offiziellen Prüfung; eine Rückerstattung oder ein Rückzug aus diesem Grund wird nicht akzeptiert.

Die Prüfungsanmeldegebühr für eine eidgenössische Prüfung, die von jeder Prüfungskommission festgelegt wird, ist nicht im Schulungsgeld inbegriffen. Sie ist direkt von den Teilnehmenden gemäss den von der jeweiligen Kommission festgelegten Modalitäten zu entrichten.

Wiederholungsgebühren für eidgenössische Prüfungen

Im Falle des Nichtbestehens der Zertifizierungsprüfungen und unter der Voraussetzung, dass die Teilnehmenden mindestens 80 % der betreffenden Kurse besucht und mindestens 80 % der geforderten Arbeiten eingereicht haben, kann ein bevorzugter Wiederholungstarif von Fall zu Fall auf Antrag der Teilnehmenden beim Institut gewährt werden. Dieser bedarf der Zustimmung des Instituts und der Verfügbarkeit von Plätzen.

Anmeldegebühren, Stornierungsbedingungen und Kündigung

Hinweis: Für Absolventinnen und Absolventen von Kursen zur Vorbereitung auf den eidgenössischen Fachausweis gelten besondere Bedingungen.

Jede Anmeldung ist verbindlich.

Bei jeder Anmeldung zu einer Ausbildung werden Anmeldegebühren in Höhe von CHF 250.– für die Dossier Bearbeitung erhoben. Diese Gebühren werden einmalig bei der Anmeldung erhoben, um den Platz in der Ausbildung zu sichern, und werden vom Gesamtbetrag der Ausbildung abgezogen:

  • Wird die Kandidatin oder der Kandidat zugelassen und nimmt die Ausbildung in Anspruch, werden die Anmeldegebühren vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen (Schulungsgeld inkl. Anmeldegebühren).
  • Wird die Ausbildung vom Institut abgesagt, werden die Anmeldegebühren vollständig zurückerstattet.
  • Bei Rücktritt der Kandidatin oder des Kandidaten sind diese Gebühren nicht erstattungsfähig, auch nicht innerhalb der im Reglement vorgesehenen Widerrufsfristen, wie in der nachstehenden Tabelle angegeben.

Jedes Kündigungsbegehren muss per Einschreiben mit Empfangsbestätigung erfolgen.

Je nach Zeitraum zwischen dem Datum der Kündigung und dem Beginn der Ausbildung gilt eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zahlung des Schulungsgeldes – ausgenommen die Anmeldegebühren, die weiterhin geschuldet bleiben – gemäss folgenden Bestimmungen:

Für Weiterbildungen (ausgenommen Vorbereitung auf Fachausweis und eidgenössische Diplome*)

Mitteilung der KündigungGeschuldete Stornogebühren
> 30 Kalendertage vor KursbeginnNur die Anmeldegebühren sind geschuldet
Zwischen 29 und 16 Kalendertagen50 % des verbleibenden Schulungsgeldes + Anmeldegebühren
> 15 KalendertageKeine Rückerstattung

*Für Kurse zur Vorbereitung auf Fachausweis und eidgenössische Diplome:

Mitteilung der KündigungGeschuldete Stornogebühren
90 Kalendertage vor KursbeginnNur die Anmeldegebühren sind geschuldet
Zwischen 89 und 46 Kalendertagen50 % des verbleibenden Schulungsgeldes + Anmeldegebühren
> 45 KalendertageKeine Rückerstattung

Bricht die teilnehmende Person die Ausbildung vorzeitig ab, ist das gesamte Schulungsgeld zu entrichten.

NB: Nach Genehmigung durch die Direktion und nach Massgabe verfügbarer Plätze kann die Teilnahme auf die nächste Session verschoben werden.

Jede Verschiebung der Ausbildung oder jede Änderung der Kursmodalitäten zieht zusätzliche Verwaltungskosten von CHF 500.– nach sich, die zum Zeitpunkt des Verschiebungsgesuchs zu entrichten sind.

Höhere Gewalt: Für Fälle höherer Gewalt empfehlen wir den Abschluss einer privaten Versicherung, die derartige Fälle abdeckt.

Abwesenheit

Die Anwesenheitslisten werden vom Ausbildungsinstitut geführt. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Anwesenheit den für die besuchte Ausbildung erforderlichen Zertifizierungskriterien entspricht.

Versäumte Kursdaten (Lerneinheiten) können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

Kursplanung und -organisation – Anzahl der Teilnehmenden

Kommerzielle Unterlagen oder sonstige Dokumente, wie etwa Kurspläne, stellen keine vertragliche Verpflichtung des Ausbildungsinstituts dar und können jederzeit geändert werden.

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns das Recht vor, Kurse zu verschieben, den Durchführungsort zu verlegen oder die Kursdauer zu kürzen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Abwesenheit einer Lehrperson sorgt das Institut für deren Ersatz oder legt einen Ersatztermin fest. Im Falle einer Kursabsage durch das Institut wird die Anmeldegebühr vollständig zurückerstattet.

Für jeden Kurs ist eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben, sofern die Kurszahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen geleistet wird.

Erweist sich die Teilnehmerzahl als unzureichend, wird der Kurs abgesagt und die Teilnehmenden erhalten den Kurspreis vollständig zurück oder werden von der Zahlung befreit. Das Institut kann den angemeldeten Teilnehmenden vorschlagen, den Kurs unter der Bedingung einer Preiserhöhung für einen Semiprivatkurs durchzuführen, oder die Anzahl der Lehreinheiten zu reduzieren, wobei der ursprüngliche Kurspreis beibehalten wird.

Das Institut behält sich ausserdem die Möglichkeit vor, die Unterrichtsmethoden (Präsenzunterricht, Fernunterricht, E-Learning) anzupassen, wenn die Umstände dies erfordern.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Kursabsage oder -änderung weder Schadenersatz noch Zinsen geschuldet sind.

Kursablauf, Pflichten der Teilnehmenden

Der Zugang zu den vom Ausbildungsinstitut organisierten Kursen und Aktivitäten setzt die Einhaltung der in den Räumlichkeiten geltenden Vorschriften sowie der Verhaltensregeln in einer Ausbildungseinrichtung voraus.

Das Institut behält sich das Recht vor, Personen vom Kurs auszuschliessen, die das vorliegende Reglement verletzen oder den ordnungsgemässen Kursverlauf durch respektloses Verhalten, Handlungen oder Äusserungen gegenüber Lehrpersonen und/oder Teilnehmenden stören.

Im Falle eines definitiven Ausschlusses kann weder eine Rückerstattung noch eine Kürzung des Schulungsgeldes geltend gemacht werden.

Haftung

Abgesehen von grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Hilfspersonen übernimmt das Ausbildungsinstitut keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die sich aus seiner Tätigkeit oder der seiner Hilfspersonen ergeben.

Die Benutzung der Einrichtungen des Ausbildungsinstituts erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmenden; wir lehnen jegliche Verantwortung für allfällige Schäden ab, die diese in unseren Räumlichkeiten erleiden oder verursachen könnten. Die Teilnehmenden müssen über eine ausreichende Privat-Haftpflichtversicherung verfügen.

Das Institut haftet nicht für Diebstahl oder Verluste in seinen Räumlichkeiten. Das Institut übernimmt auch keine Haftung für Unfälle der Teilnehmenden.

Datenschutz

Das Ausbildungsinstitut verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmenden, Partner und Unternehmen gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) zu bearbeiten. Diese Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, es sei denn, das Gesetz oder die Aufforderung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde verlangen dies.

Mit seiner Anmeldung stimmt die teilnehmende Person der Verwendung ihrer Personendaten durch das Ausbildungsinstitut, die Lehrpersonen sowie durch dessen Vertragspartner zu pädagogischen und organisatorischen Zwecken zu.

Mit seiner Anmeldung stimmt die teilnehmende Person der zeitlich unbeschränkten Verwendung ihrer Daten durch das Ausbildungsinstitut zu eigenen kommerziellen oder organisatorischen Zwecken zu.

Die teilnehmende Person kann jederzeit auf ihre Personendaten zugreifen, um diese einzusehen, zu ändern oder zu löschen.

Bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mails, Diskussionsforen, über das Internet zugängliche Dokumente usw.) darf die teilnehmende Person nicht im Namen des Ausbildungsinstituts kommunizieren, insbesondere bei öffentlichen Mitteilungen (ausser mit ausdrücklicher Genehmigung des Instituts). In gleicher Weise achtet die teilnehmende Person auf die korrekte Verwendung des Namens oder der Marke des Ausbildungsinstituts, um den Ruf des Instituts und damit den Wert der ausgestellten Abschlüsse zu wahren.

Video- und Tonaufnahmen

Es ist untersagt, in den Räumlichkeiten des Ausbildungsinstituts Video- oder Tonaufnahmen zu machen, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Instituts sowie der Lehrperson und aller Teilnehmenden.

Lehr- und Ausbildungsmaterialien sowie E-Learning-Plattform

Die Ausbildungsgebühren beinhalten den Zugang zu und die Nutzung von pädagogischen Materialien wie Kursunterlagen, Präsentationen usw.

Die Kursunterlagen sind ausschliesslich in digitaler Form über die institutseigene E-Learning-Plattform zugänglich. Die Zugangsdaten zu dieser Plattform (Passwörter, E-Mail-Adressen usw.), die im Rahmen der Ausbildung vergeben werden, sind streng persönlich und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzungsbedingungen der E-Learning-Plattform gelten, insbesondere eine je nach Ausbildung festgelegte Nutzungsdauer. Für bestimmte spezifische Ausbildungen und gemäss Hinweis im Ausbildungsprogramm können vom Institut ergänzende Bücher oder Papierdokumente zur Verfügung gestellt werden.

Die teilnehmende Person anerkennt, dass die Kursunterlagen und sämtliche zur Verfügung gestellten Dokumente urheberrechtlich geschützt sind und im ausschliesslichen Eigentum des Ausbildungsinstituts verbleiben. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung dieser Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Ausbildungsinstituts strengstens untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen mit unserem Institut unterliegen schweizerischem Recht.

Im Streitfall vereinbaren die Parteien die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons, in dem das Ausbildungsinstitut seinen Sitz hat.

Inkrafttreten

Das vorliegende Reglement tritt am 24. November 2025 in Kraft. Es ersetzt und hebt alle früheren Versionen auf.

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